Professionelle fachmännische KFZ-Gutachten.
wir sind für Sie da, um zu helfen. Lassen Sie sich jetzt beraten!
Unser Service im Überblick
Ihr Experte für Fahrzeugbewertungen: Ob Unfallgutachten, Schadengutachten, Kostenvoranschläge, Wertgutachten oder Beratung – bei uns finden Sie die passende Unterstützung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich professionell beraten.
Sie haben einen KFZ-Schaden und benötigen ein Gutachten?
Als KFZ-Meister und KFZ-Sachverständiger (TÜV zertifiziert) sind wir Ihr Ansprechpartner vor Ort, wenn es um die Bewertung von Unfallschäden zur Einreichung bei der Haftpflichtversicherung geht. Wir bieten Ihnen ein spezifisches Gutachten für Ihr Anliegen.
Ihr Weg zum Gutachten – Schritt für Schritt
Unsere einfache und transparente Vorgehensweise führt Sie in vier Schritten zum vollständigen Gutachten. Von der Terminvereinbarung über die Fahrzeugbesichtigung und Gutachtenerstellung bis hin zur Unterstützung bei der Kostenübernahme – wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess.
01
Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung. Gerne kann auch direkt ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.
02
Fahrzeugbesichtigung
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens und begutachten Ihren Schaden.
03
Gutachtenerstellung
Die Erstellung des Gutachtens erfolgt neutral, kompetent und unabhängig. Wir kalkulieren für Sie die anfallenden Kosten.
04
Kostenübernahme
Auch nach Abwicklung des Gutachtens stehen wir Ihnen bis zur Zahlung der Versicherung bei Fragen zur Verfügung.
Ihr Weg zum Unfallgutachten:Schnell und Einfach in 4 Schritten
Ihre Rechte als Unfallgeschädigter
Ein Unfall bringt oft viel Herausforderungen mit sich und die rechtliche Lage ist meist unklar. Wir klären Sie daher über Ihre Vorteile auf und stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Seite. Als Unfallgeschädigter informieren wir Sie über Folgendes:
Sie haben Recht auf.
Die Wahl Ihres KFZ-Sachverständigen
Die Kostenübernahme der Reparaturkosten
Die Auswahl der Reparaturwerkstatt
Die Wahl des Rechtsanwalts
Die Erstattung der Kosten für den Abschleppdienst
Die Kostenübernahme des Gutachtens
Die Kostenübernahme für den Mietwagen oder Nutzungsausfall
Sie müssen nicht.
Den Anweisungen der Versicherung des Gegners nachgehen
Einen internen Sachverständigen der Versicherung zur Beauftragung akzeptieren
Die Werkstatt-Auswahl der Versicherung annehmen
Das sagen unsere Kunden
Lesen Sie, was unsere Kunden über ihre Erfahrungen mit uns berichten. Unsere Google Rezensionen geben Ihnen einen authentischen Einblick in die Qualität unserer Dienstleistungen und den exzellenten Service, den wir bieten. Überzeugen Sie sich selbst!
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Mehr InformationenKompetente Unterstützung für Ihre Fragen
In unserem umfangreichen FAQ-Bereich werden Sie mit Sicherheit fündig. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, stehen Ihnen unsere erfahrenen Kfz-Sachverständigen gerne telefonisch zur Verfügung. Alternativ können Sie uns auch einfach eine Anfrage senden. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!
Ein KFZ-Gutachter erstellt Gutachten für Fahrzeuge, um den Zustand, den Wert oder den Schaden nach einem Unfall zu bestimmen. Dies kann für Versicherungen, Gerichte oder private Zwecke erforderlich sein.
Ein Gutachter wird häufig nach einem Unfall, Wertfeststellung von Oldtimer und Sportwägen, beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs oder zur Beweissicherung bei einem Rechtsstreit benötigt.
Die Kosten variieren je nach Art und Umfang des Gutachtens. In der Regel werden die Kosten des Gutachtens bei einem unverschuldeten Unfall von der Gegnerischen Versicherung übernommen.
In der Regel dauert es 1-2 Tage nach der Besichtigung.
Nach einem Unfall sollten Sie die Unfallstelle sichern, die Polizei verständigen, Beweise sammeln und Ihre Versicherung informieren. Kontaktieren Sie dann einen KFZ-Gutachter, um den Schaden bewerten zu lassen.
In der Regel übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt waren.
Ja, Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, insbesondere wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt waren.
Ja, Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen, insbesondere wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt waren.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Vermittlung eines erfahrenen Anwalts, um Ihre Ansprüche optimal zu sichern.
Unsere Einsatzgebiete Wir kommen zu Ihnen
Wir stehen Ihnen in einer Vielzahl von Einsatzgebieten zur Verfügung. Ob Schadensgutachten nach einem Unfall, Fahrzeugbewertungen, oder Beratung – wir bieten kompetente Unterstützung für Privatpersonen und Unternehmen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Klarheit in jeder Situation zu schaffen.